Nachdem ich beim Befahren von Feldwegen, um zu meinen landwirtschaftlichen Grundstücken zu kommen, gelegentlich böse Blicke von Spaziergängern erntete, da diese angesichts meines auswärtigen Autokennzeichens dachten, ich dürfe diese Feldwege nicht befahren, habe ich mir nun zwei Schilder gekauft, die, an die Windschutzscheiben meines Autos angebracht, anzeigen, dass ich als Besitzer landwirtschaftlicher Flächen berechtigt bin, Straßen und Wege zu befahren, die der Forst- und Landwirtschaft vorbehalten sind.
Doch darf ich Wege und Straßen befahren, an denen das Schild „Durchfahrt für motorisierte Fahrzeuge verboten – Nur für landwirtschaftlichen Verkehr“ angebracht sind?
Es ist in der Straßenverkehrsordnung nicht geregelt, was landwirtschaftlicher Verkehr ist. Stefan Herbers, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Oldenburg, schreibt hierzu jedoch:
„In der Rechtsprechung wird nicht auf das Fahrzeug abgestellt, sondern auf den Zweck der Durchfahrt. Das Durch- beziehungsweise Befahren habe dem Zweck der Bewirtschaftung im Sinne landwirtschaftlicher Erzeugung tierischer oder pflanzlicher Art zu dienen. Wenn ein Landwirt den Zustand seiner Felder überprüfen will, muss er also nicht extra mit dem Traktor losfahren, er kann auch seinen Pkw nutzen.“
Das bedeutet, dass ich, wenn ich an der Straße oder an dem Weg, die/den ich befahren möchte, ein Feld habe, auf dem ich Landwirtschaft betreibe, beispielsweise Obstanbau, dann darf ich dort fahren, wenn ich zu meinen Feldern möchte. Und für diese Fahrt benötige ich keinen Traktor. Ich kann auch zur Wuchskontrolle auch mit meinem PKW fahren.
Somit darf ich also diese Weg in dem Ort befahren, in dem ich die landwirtschaftlichen Flächen gekauft habe, denn
- ich betreibe schon jetzt Obstanbau, denn einige Flächen sind mit Obstbäumen bepflanzt, die ich kultiviere,
- ich bearbeite andere Flächen, um dort zukünftig Obstbau zu betreiben,
- ich stelle Landwirten Wiesen zur Verfügung, damit sie dort Heu machen können. Hier muss ich den Wuchs kontrollieren und den Stand der der Ernte überprüfen,
- nutzen Schäfer Flächen für ihre Schafe. Diese Nutzung muss ich überwachen und gegebenenfalls steuern.