Erben, Erbgemeinschaft & Grundstücke

Nachdem meine Mutter vor rund zwei Jahren verstarb und mein Vater Mitte des Jahres leider auch  von uns ging, stand und steht etwas auf meiner Agenda, um das ich mich nicht gerissen habe: Die Berichtigung der Grundbücher der Orte, an denen meine Eltern Grundstücke/Grundstücksanteile besaßen. Dazu muss man wissen, dass grundsätzlich kein Grundbuchamt automatisch nach dem Ableben einer Person, dessen Grundstücke auf die neuen Eigentümer umschreibt. Die Grundbuchämter erhalten keine Informationen über das Ableben des Eigentümers. Die Standesämter, die die Todesfälle registrieren, wissen nicht, ob der Tote Grundstücke besaß.

So kam es beispielsweise, dass nach dem Tod meiner Großmutter 1999 ein Grundstück, welches seit über 100 Jahre im Besitz meiner Familie ist, nicht umgeschrieben wurde. Meine Tante wusste nichts von dem Grundstück. Mein Vater wusste von dem Grundstück, hatte jedoch keine Informationen über die genaue Lage. Außerdem hatte dieses 739  qm große Grundstück als landwirtschaftliche Fläche für meinen Vater nicht viel wert (Gesamtwert ca. 750 Euro). Bauland wird es nicht werden, da es in Grubensenkungsgebiet liegt (Mathildenschacht in Püttlingen, Teil der Grube Viktoria). Zu Lebzeiten meines Vaters fuhr ich mit ihm vor Ort, wo er mir zeigte, wo das Grundstück in etwa liegt. Aufgrund seiner Erkrankung in den letzten Lebensjahren konnte er sich selbst nicht mehr um eine Umschreibung kümmern. Ich konnte dies aus rechtlichen Gründen nicht veranlassen. Mit dem Tod meines Vaters musste jedoch das Grundstück umgeschrieben werden, denn das Unterlassen einer Umschreibung ist eine strafbewehrte Ordnungswidrigkeit. So recherchierte ich im Saarland die genauen Daten des Grundstücks und beantragte einen Erbschein. Mit diesem habe ich heute beantragt, dass das Grundbuchamt des Saarlandes dieses Grundstück und andere Grundstücke, an denen ich durch den Erbfall  Teileigentümer wurde, umschreibt.

Hier die Lage des Grundstücks bei Google Maps:

Jetzt muss ich noch den Landwirt ausfindig machen, der unseren Acker seit Jahrzehnten vertragsfrei und kostenlos bewirtschaftet. Sicherlich werde wir keine großen Summen für diese Fläche fordern können, jedoch erhält der Landwirt mit Hilfe des Ackers wahrscheinlich Geld vom Bund und/oder der EU. Schon die Stilllegung des Ackers kann ihm dabei einige Euro einbringen, obwohl ihm der Grundbesitz weder gehört, noch er darüber vertraglich verfügt.

Natürlich gehört mir der Acker auch nicht alleine. Ich bin Mitglied einer Erbengemeinschaft. Von diesem Grundstück gehört mir 1/6. Jedem der Miteigentümer stehen 1/6 der Einnahmen zu.

Was will ich nun mit meinem Eigentum am Grundstück? Es ist ein rein ideeller Wert, der mich erfreut. Dieses Grundstück stammt noch von meiner UrGroßmutter. Seit 100 Jahren ist es in Familienbesitz. Meine Urgroßeltern, meine Großeltern und mein Vater haben diesen Acker bewirtschaftet.

Darüber hinaus hat dieses Erbe für mich ganz praktische Vorteile: In Püttlingen, wo ich mich ein bis zweimal im Jahr für einige Tage aufhalte, gibt es keinen Campingplatz. Auf diesem Stück Land darf ich zelten, ohne dass es mir jemand verbieten kann, ohne dass ich jemanden um Erlaubnis fragen muss. Das werde ich nutzen!

Ich denke darüber nach, meinen Anteil am Grundstück in eine Familienstiftung einzubringen, um so sicherzustellen, dass dieses Familienerbstück dauerhaft im Familienbesitz zu halten und einen Verkauf auszuschließen. Erste konkrete Schritte habe ich hierzu schon unternommen.

Über Peter Steil

Peter Steil, Fernwald.
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