„Herrenlose“ Grundstücke | Liegenschaftenrecht vs. Erbschaftsrecht

Anlässlich eines Notartermins erfuhr ich eine bemerkenswerte Information zu „herrenlosen“ Grundstücken. Im Laufe der Jahrhunderte sind ein Menge Grundstücke in Deutschland herrenlos geworden. Hintergrund: Nach einer Erbschaft müssen die Erben selbständig für eine Umschreibung der Grundstücke sorgen. Versäumen die Erben dies, beispielsweise weil sie nicht wissen, dass sich der Grundbesitz in der Erbschaft befindet, so werden die Grundstücke weiter so geführt, als wäre der verstorbene Besitzer noch in ihrem Besitz. Nach drei Generationen lässt sich dann nur noch schwer rekonstruieren, wer alles über rund 100 Jahre Anteile an den Grundstücken geerbt hat. Die damit verbundenen Mühen und Kosten stehen dann oftmals kaum im Verhältnis zu den Werten, die hinter den Grundstücken stehen. So geht das Vererben weiter…

Über Peter Steil

Peter Steil, Fernwald.
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